§18 Abs. 3 Umgangsbegleitung

Der begleitete Umgang ist eine zeitlich befristete Maßnahme der Jugendhilfe. Ziel ist die Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung tragfähiger Beziehungskontakte zwischen Kind und Bezugspersonen unter klaren, sicheren Rahmenbedingungen.

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme unterstützt Kinder, Eltern und weitere Umgangsberechtigte dabei, Kontakte im Sinne des Kindeswohls zu gestalten. Dabei stehen die Rechte und Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt.

Wir bieten an

  • Fachliche Begleitung von Umgangskontakten
  • Strukturierung sicherer Rahmenbedingungen
  • Beratung aller Beteiligten im Prozess

Zielsetzungen

Ziele auf das Kind bezogen:

  • Sicherheit geben
  • Psychische Entlastung
  • Physischer Schutz
  • Vermeidung weiterer Traumatisierungen
  • Vertretung der kindlichen Interessen

Ziele auf Eltern bzw. Umgangsberechtigte bezogen:

  • Sensibilisierung für kindliche Bedürfnisse
  • Unterstützung im Kontakt mit dem Kind
  • Psychische Entlastung
  • Trennung von Paar- und Elternebene

Ziele auf der Eltern-Kind-Ebene:

  • Einleitung, Wiederherstellung und Durchführung kindeswohlorientierter Umgangskontakte
  • Bereitstellung von Rahmenbedingungen für Schutz und Sicherheit aller Beteiligten

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Auftragsklärung mit Jugendamt und Beteiligten
  • Regelmäßige Auswertung und Prozesssteuerung
  • Kooperative Zusammenarbeit mit allen Fachstellen

Methodische Grundlagen

  • Systemisch-lösungsorientierte Fallarbeit
  • Kindeswohl- und ressourcenorientierte Haltung
  • Transparente Dokumentation und Zielüberprüfung
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