„Betreuungsweisung“ nach § 10 JGG und §30 SGB VIII
Zielgruppe dieser Weisung sind in der Regel Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die auf Grund von Straftaten und der Tatsache, dass diese über die „adoleszente Bagatellkriminalität“ hinausgehen und regelmäßig auffallen. Weiterhin besteht perspektivisch die Gefahr, dass sie auf Grund ihrer aktuellen Lebenssituation und Lebenslagen, weitere Straftaten begehen.
Jugendliche und Heranwachsende haben das Recht und den Anspruch auf Beteiligung. Partizipation fördert Identität und soziale Handlungskompetenz junger Menschen.
Einschränkungen ergeben sich aus den Auflagen und Weisungen nach einer Verurteilung oder aus einem Diversionsverfahren, die zu einer Teilnahme an einer Maßnahme verpflichten.
Zu Beginn einer Betreuungsweisung ist zunächst von großer Bedeutung, das Umfeld des jungen Menschen kennenzulernen, um sich ein Bild über dessen aktuelle Lebens- und Arbeitssituation machen zu können. Im weiteren Verlauf finden darauf aufbauend in der Regel mit jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen wöchentlich (oder häufiger) terminlich fixierte und verpflichtende Gespräche über alle wichtigen Ereignisse innerhalb dieses Zeitraums statt.
Dabei wird versucht, zentrale Probleme und Konflikte herauszufiltern, gemeinsam eine angemessene Lösung zu entwickeln und diese im Alltag umzusetzen. Ein wichtiges Ziel ist, dass die jungen Menschen ihre eigenen Stärken erkennen, ihr Selbstwertgefühl aufbauend auf positiven Erfahrungen und ersten kleinen Erfolgen steigern und konstruktive Möglichkeiten erproben, realistische und positive Ziele anzugehen.
Kooperationspartner unserer Maßnahme ist die Jugendgerichtshilfe. Diese nimmt mit uns im Vorfeld oder im Anschluss an die Gerichtsverhandlung Kontakt auf. Es soll dann ein erstes Gespräch mit dem Jugendlichen und jungen Erwachsenen, den zuständigen Mitarbeitern der JGH und dem Anbieter stattfinden. Dieses Gespräch dient dazu, inhaltliche und organisatorische Absprachen über den Verlauf der Betreuung zu treffen.
Im Angebot der Betreuungsweisung können folgende mögliche Inhalte stehen:
- Schaffung eines kooperativen Arbeitsbündnisses
- Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen der begangenen Straftaten
- Aufzeigen von alternativen Lösungsstrategien
- Begleitung zu Gerichtsverhandlungen und polizeilichen Vorladungen
- Lernen durch Orientierung an Vertrauens- oder Bezugspersonen, Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten
- Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme
- Hilfen bei der Strukturierung des Alltags und bei der Lebensplanung
- Erhöhung der sozialen Kompetenz sowie Aufarbeitung und Reflektion von belastenden Erfahrungen, die Einfluss auf das momentane Verhalten haben (z. B. Drogenkonsum, Innerfamiliäre Schwierigkeiten, Arbeitslosigkeit, Schulschwierigkeiten)
- Hilfestellung bei der Klärung von Problemen im Elternhaus oder mit anderen Bezugspersonen (z.B. Freund/Freundin)
- Konfliktberatung (bei Problemen mit sich selbst und mit anderen)
- Unterstützung bei der Erlangung angemessener Schulabschlüsse
- Integration in Ausbildung oder Beschäftigung/ Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf
- Erfüllung von Arbeitsleistungen
- Unterstützung bei Behördenkontakten (mit dem Ziel der Existenzsicherung, Wohnraumbeschaffung, Schuldenregulierung)
- Hilfe beim Aufbau sozialer Kontakte, qualitative Veränderung vorhandener Beziehungen und Steigerung des Selbstwertgefühls und der persönlichen Zufriedenheit
Problemlagen: Eine Betreuungsweisung wird im Allgemeinen angeordnet, wenn:
- der oder die zu betreuende Jugendliche mehrere Straftaten begangen hat
- konkret benennbare Umstände in der Person oder im Umfeld des jungen Menschen bestehen, die überdurchschnittliche Schwierigkeiten bei der Normbefolgung begründen können
- Eine Einzelbetreuung angemessen erscheint
Methoden:
- systemischer Ansatz (d.h. Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes in den Betreuungsprozess)
- Alltags- und Lebensweltorientierung (d.h. das Problem und die Lebensweise bestimmen die Vorgehensweise)
- Genogrammarbeit oder Mind-Mapping
- aufsuchende Sozialarbeit und sozialpädagogische Beratung zur Konflikt- und Krisenbewältigung
- Ressourcen und lösungsorientiertes Arbeiten
- Erlebnispädagogische Maßnahmen
- Sozialraumvernetzung und Kooperation
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